Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Auf unserer Serviceseite haben wir verschiedene Informationen und Formulare für Ihre tägliche Arbeit im Unternehmen und für die Zusammenarbeit mit uns zusammengestellt.
Zahlungstermine
Behalten Sie die nächsten Zahlungstermine für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Überblick.
27.09.2023 | Sozialversicherungsbeiträge
10.10.2023 | Umsatzsteuer August, Lohnsteuer September
26.10.2023 | Sozialversicherungsbeiträge
10.11.2023 | Umsatzsteuer September bzw. 3. Quartal, Lohnsteuer Oktober
15.11.2023 | Grundsteuer, Gewerbesteuer-Vorauszahlung
28.11.2023 | Sozialversicherungsbeiträge
11.12.2023 | Umsatzsteuer Oktober, Lohnsteuer November, Vorauszahlung Einkommen-/Körperschaftsteuer
27.12.2023 | Sozialversicherungsbeiträge
10.01.2024 | Umsatzsteuer November, Lohnsteuer Dezember
29.01.2024 | Sozialversicherungsbeiträge
12.02.2024 | Umsatzsteuer Dezember bzw. 4. Quartal, Lohnsteuer Januar
15.02.2024 | Grundsteuer, Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Für die Steuerzahlungen gilt bei Überweisung eine Zahlungs-Schonfrist von 3 Tagen. Wenn für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung keine Dauerfristverlängerung besteht, dann ist die Umsatzsteuer für den Vormonat zu bezahlen.
Downloads
Wir haben für Sie folgende Formulare und Informationsblätter zum Download bereitgestellt.
Allgemein
- Fragebogen für Neumandanten [PDF] [XLS]
- eintägige Reisekostenabrechnungen [PDF] [XLS]
- mehrtägige Reisekostenabrechnung [PDF] [XLS]
- Verpflegungsmehraufwand [PDF] [XLS]
Lohnabrechnung
- Personalfragebogen zur Sofortmeldung [PDF]
- Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte [PDF] [DOC]
- Personalfragebogen für neue Mitarbeiter [PDF] [DOC]
- Arbeitszeit-Dokumentation für geringfügig Beschäftigte [PDF] [XLS]
- Nachweis der Elterneigenschaft [PDF]
- Ausweispflicht in bestimmten Wirtschaftsbereichen [PDF]
- BAULOHN: Mandantenfragebogen [PDF]
- BAULOHN: Einstellungsbogen für gewerbliche Arbeitnehmer [PDF]
- BAULOHN: Stundennachweis [PDF] [XLS]
Buchführung
Trialog TV
Sehen Sie hier die aktuelle Ausgabe der DATEV Sendung TRIALOG.tv
Links
Nachfolgend finden Sie einige Webadressen, die für Sie interessant sein könnten.
Hier können Sie nach Registrierung die Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG bei Bauleistungen auf Gültigkeit überprüfen.
Das ist die offizielle Webseite vom Bundeszentralamt für Steuern. Hier können Sie u.a. folgendes erledigen:
- Suche nach dem zuständigem Finanzamt
- Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Bei Verlust können Sie sich die Identifikationsnummer nochmals zusenden lassen.
- Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern